Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
verein:satzung [2006/10/28 17:44] – Satzungsänderungen eingepflegt normanzi | verein:satzung [2010/10/21 16:43] (aktuell) – Satzungsänderung der JHV 2009 svelt | ||
---|---|---|---|
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
===== §3 Mitgliedschaft ===== | ===== §3 Mitgliedschaft ===== | ||
- | Mitglied des Vereins kann jede natürliche (ordentliches Mitglied) oder juristische Person (Fördermitglied) werden. Für Minderjährige haben die Eltern zu handeln. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag die Vorstandschaft. Erfolgt eine Ablehnung, kann innerhalb eines Monats Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden. Die von der Vorstandschaft beschlossene Aufnahme eines Mitgliedes wird erst wirksam mit der Bezahlung des ersten Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Beiträge werden in Form von Geldzahlungen geleistet. | + | Mitglied des Vereins kann jede natürliche (ordentliches Mitglied |
Jedes Mitglied verpflichtet sich mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung zur regelmäßigen Zahlung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrags. | Jedes Mitglied verpflichtet sich mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung zur regelmäßigen Zahlung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrags. | ||
===== §4 Ausscheiden von Mitgliedern ===== | ===== §4 Ausscheiden von Mitgliedern ===== | ||
- | Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod (ordentliches Mitglied) oder Auflösung (Fördermitglied) eines Mitglieds. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt eines Mitglieds, der nur jeweils zum Quartalsende möglich ist und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich erklärt werden muß. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch gegen das Vereinsvermögen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. | + | Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) eines Mitglieds. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt eines Mitglieds, der nur jeweils zum Quartalsende möglich ist und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich erklärt werden muß. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch gegen das Vereinsvermögen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. |
===== §5 Ausschluß von Mitgliedern ===== | ===== §5 Ausschluß von Mitgliedern ===== | ||
Zeile 28: | Zeile 28: | ||
===== §8 Beschlußfassung ===== | ===== §8 Beschlußfassung ===== | ||
- | Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, | + | Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, |
- | Eine schriftliche Abstimmung | + | Eine schriftliche Abstimmung |
===== §9 Vereinsmittel, | ===== §9 Vereinsmittel, | ||
Zeile 43: | Zeile 43: | ||
Der Vorstand wird ermächtigt, | Der Vorstand wird ermächtigt, | ||
- | Die vorstehende Satzung wurde am 6. Juni 2002 errichtet. Sie wurde am 23. Januar 2003 geändert bzw. ergänzt. | + | Die vorstehende Satzung wurde am 6. Juni 2002 errichtet. Sie wurde am 23. Januar 2003 durch den Vorstand gemäß des Beschlusses an der Gründungsversammlung |