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verein:satzung [2005/02/10 19:07] – (alte Version wieder hergestellt) 127.0.0.1 | verein:satzung [2010/10/21 16:43] (aktuell) – Satzungsänderung der JHV 2009 svelt | ||
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====== Satzung der Linux User Schwabach (LUSC) e.V. ====== | ====== Satzung der Linux User Schwabach (LUSC) e.V. ====== | ||
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- | Veränderungen fehlen FIXME | ||
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===== §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== | ===== §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== | ||
Der Verein führt den Namen „Linux User Schwabach (LUSC) e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Schwabach. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein soll in das Vereinsregister aufgenommen werden. | Der Verein führt den Namen „Linux User Schwabach (LUSC) e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Schwabach. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein soll in das Vereinsregister aufgenommen werden. | ||
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===== §3 Mitgliedschaft ===== | ===== §3 Mitgliedschaft ===== | ||
- | Mitglied des Vereins kann jede natürliche (ordentliches Mitglied) oder juristische Person (Fördermitglied) werden. Für Minderjährige haben die Eltern zu handeln. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag die Vorstandschaft. Erfolgt eine Ablehnung, kann innerhalb eines Monats Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden. Die von der Vorstandschaft beschlossene Aufnahme eines Mitgliedes wird erst wirksam mit der Bezahlung des ersten Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Beiträge werden in Form von Geldzahlungen geleistet. | + | Mitglied des Vereins kann jede natürliche (ordentliches Mitglied |
Jedes Mitglied verpflichtet sich mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung zur regelmäßigen Zahlung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrags. | Jedes Mitglied verpflichtet sich mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung zur regelmäßigen Zahlung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrags. | ||
===== §4 Ausscheiden von Mitgliedern ===== | ===== §4 Ausscheiden von Mitgliedern ===== | ||
- | Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod (ordentliches Mitglied) oder Auflösung (Fördermitglied) eines Mitglieds. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt eines Mitglieds, der nur jeweils zum Quartalsende möglich ist und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich erklärt werden muß. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch gegen das Vereinsvermögen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. | + | Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) eines Mitglieds. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt eines Mitglieds, der nur jeweils zum Quartalsende möglich ist und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich erklärt werden muß. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch gegen das Vereinsvermögen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. |
===== §5 Ausschluß von Mitgliedern ===== | ===== §5 Ausschluß von Mitgliedern ===== | ||
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===== §8 Beschlußfassung ===== | ===== §8 Beschlußfassung ===== | ||
- | Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, | + | Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, |
- | Eine schriftliche Abstimmung | + | Eine schriftliche Abstimmung |
===== §9 Vereinsmittel, | ===== §9 Vereinsmittel, | ||
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Der Vorstand wird ermächtigt, | Der Vorstand wird ermächtigt, | ||
- | Die vorstehende Satzung wurde am 6. Juni 2002 errichtet. | + | Die vorstehende Satzung wurde am 6. Juni 2002 errichtet. |
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