Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
orga:2021:satzung-online [2021/01/24 11:14] – galger | orga:2021:satzung-online [2021/01/27 07:42] (aktuell) – bigboss | ||
---|---|---|---|
Zeile 61: | Zeile 61: | ||
- Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, | - Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, | ||
- | ==== Für LUSC angepasst ==== | + | ===== Für LUSC angepasst |
- | [[verein: | + | [[verein: |
- | ==== §7 Mitgliederversammlung ==== | + | ===== §7 Mitgliederversammlung ===== |
+ | |||
+ | Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Sie ist beschlussfähig, | ||
+ | |||
+ | Jede Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandschaftsmitglied einberufen. Die Einladung erfolgt in Textform, mit Bekanntgabe der Tagesordnung, | ||
+ | Die Mitgliederversammlung kann Online erfolgen. Teilnahmeberechtigte Personen erhalten zu diesem Zwecke spätestens eine Stunde vor Beginn der Online-Versammlung Ihre Zugangsdaten durch die Vorstandschaft. Die Mitglieder verpflichten sich, die Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen. | ||
+ | |||
+ | Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt der Bericht des Kassenwartes sowie der des Kassenprüfers. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit über die Entlastung des Vereinsvorstandes. | ||
+ | |||
+ | ===== §8 Beschlußfassung ===== | ||
+ | |||
+ | Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, | ||
+ | |||
+ | Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterschrieben. Das Protokoll hat Ort und Zeit der Versammlung, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | * Aktuell: Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt. | ||
+ | * V1: Eine schriftliche Abstimmung während einer Präsenzveranstaltung muss erfolgen, wenn ein erschienenes Mitglieder dies beantragt. | ||
+ | * V2: Eine geheime Abstimmung muss erfolgen, wenn ein teilnehmendes Mitglieder dies beantragt. Während einer Onlineversammlung genügt es hierfür, die personalisierten Stimmen nicht öffentlich bekannt zu geben. | ||
- | - Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Sie ist beschlussfähig, | ||
- | - Jede Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandschaftsmitglied schriftlich einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, | ||
- | - Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt der Bericht des Kassenwartes sowie der des Kassenprüfers. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit über die Entlastung des Vereinsvorstandes. \\ \\ | ||
- | - Korrespondierend mit der Zielsetzung des Vereins, im Bereich der Datenverarbeitung unter spezieller Berücksichtigung des frei verbreitbaren Betriebssystems Linux zu fördern, sollen auch OnlineMitgliederversammlungen einberufen und abgehalten werden. \\ \\ Die Online-Versammlungen folgen den Grundsätzen der geschlossenen Benutzergruppe (GBG): Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern/ | ||
- | - Es findet eine strenge Zugangskontrolle statt: Sämtliche teilnahmeberechtigten Personen erhalten zu diesem Zwecke zwei Wochen vor Beginn der Online-Versammlung durch die Vorstandschaft unter Nennung des vorläufigen Beschlussgegenstandes die Zugangsberechtigungsdaten sowie ein Passwort. Die Mitglieder verpflichten sich, die Legitimationsdaten und das Passwort keinem Dritten zugänglich zu machen. \\ \\ Im Rahmen der Online-Versammlungen soll für den Austausch von Rede- und Beratungsbeiträgen mindestens ein Zeitraum von 5 Kalendertagen zur Verfügung stehen. \\ //FIXME brauchen wir diesen Satz?// FIXME \\ \\ | ||
- | - Während der Online-Mitgliederversammlung sind auch Abstimmungen möglich. Diese erfolgen über Formulare im GBG-Bereich. Diese Formulare müssen enthalten: | ||
- | * den Antrag, über den abgestimmt werden soll, | ||
- | * drei mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ gekennzeichnete Felder, die zur Stimmabgabe angeklickt werden können, | ||
- | * weitere Felder für die personenbezogenen Daten, Zugangsberechtigungsdaten und Passwörter zur Identifizierung und Legitimierung der stimmberechtigten Mitglieder, | ||
- | * den Zeitpunkt der Absendung \\ \\ Die Bestimmungen über die Mehrheitserfordernisse des § 5 und § 7 gelten entsprechend. \\ \\ | ||
- | - Bei Wahlen zum Gesamtvorstand kann die Vorstandschaft im Vorfeld einer Wahl beschließen, | ||
- | - Die personenbezogenen Daten und die Abstimmungsergebnisse werden zur Gewährleistung der Anonymität der Stimmabgabe sowie zur Vermeidung doppelter Stimmabgaben getrennt ausgewertet. \\ \\ | ||
- | - Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, | ||
- | ---- | ||